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Mit unserer Lexikonseite möchten wir Ihnen die Begriffe, mit denen Sie bei Ihrem Bauvorhaben konfrontiert werden können, möglichst einfach und verständlich erläutern.

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A
Abbinden
Übergang von feuchten, plastischen Beton oder Mörtel in den erstarrten Zustand. Betonteile binden in der Regel nach 24 Stunden ab.. Die Tragfähigkeit ist jedoch erst nach etwa 4 Wochen erreicht. Abbinden bezeichnet aber auch das vorbereiten von Holzkonstruktionen (z. B. eines Dachstuhls) durch Zuschneiden und Kennzeichnen der einzelnen Holzteile, ehe sie auf der Baustelle eingebaut werden.

Abbruch
Der Abbruch von Gebäuden bedarf der Genehmigung.

Abdichtung
Die Abdichtung dient dem Schutz des Gebäudes vor Wasser und Feuchtigkeit. Sie bedeckt oder umschließt gefährdete Bauteile: (z.B. Kelleraußenwände). Horizontal erfolgt die Abdichtung durch Horizontalsperren. Flachdächer werden gegen Regen und Schneewasser durch bituminöse Dachbahnen oder Kunststofffolien geschützt. 

Abflußrohre
Abwässer eines Gebäudes werden durch Abflußrohre entsorgt (Anbindung an Klärgrube, Sickergruben oder Anschluß an den Abwasserkanal). Die Rohre bestehen aus Steinzeug oder Kunststoff. Regenwasser wird durch Fallrohre aus Aluminium-, Zink-, Kupfer oder verzinktes Eisenblech bzw. durch Kunststoffrohre vom Dach abgeführt.

Abnahme
Bei genehmigungspflichtigen Anlagen sieht die Bauordnung Bauzustandsbesichtigungen vor. Häufigkeit und Umfang dieser Besichtigungen sind der Bauaufsicht überlassen. Die Abnahme ist auch für den Bauherrn gegenüber dem/den Unternehmern gegenüber erforderlich. Bei der Abnahme werden Baumängel protokolliert (und anschließend ergeht an den Unternehmer die Aufforderung, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen). Üblich ist eine Rohbauabnahme und die Schlußabnahme. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung.

Abstandsfläche
Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen dem Brandschutz, der Lüftung und Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Die Regelungen zu den Abstandsflächen können in den einzelnen Bundesländern geringfügig variieren.

Abstände
Abstände sind im Baurecht Grenzabstände (also die Abstände zu Grenzen) und die Abstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen, die über Abstandsflächen definiert werden.

Abstellplatz
Unter Abstellplatz versteht man in der Regel eine Fläche auf dem Baugrundstück oder  innerhalb von Gebäuden zum Abstellen von Fahrzeugen

Abstellraum
In jeder Wohnung ein Abstellraum von min. 1 m²  vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, so muß in den Bauvorlagen eine Mindestfläche ausgewiesen sein, auf der eine Abstellmöglichkeit geschaffen werden kann.

Abwasser
Unter Abwasser wird das Regenwasser von Dach und Grundstück sowie das verschmutzte Brauchwasser aus Feuchträumen verstanden. Es wird durch den Anschluß an die öffentliche Kanalisation entsorgt  Regenwasser läßt sich auch für die Gartenbewässerung sammeln. Sinnvoll ist auch, es versickern zu lassen, um die Kanalisation zu entlasten. In bezug auf das Regenwasser unterscheidet man in das "Mischsystem" (hier wird das Regenwasser mit dem übrigen Abwasser zusammen in die Kanalisation geleitet) und dem "Trennsystem" (hier fließt das Regenwasser in einen eigenen Kanal oder wird durch einen Sickergrube ins Erdreich geleitet).

Agio
Agio sind die Geldbeschaffungskosten, die dem (Bauspar)Darlehen aufgeschlagen werden. Das Agio oder Aufgeld kann i.d.R. steuerlich abgesetzt werden.

Akustik
Akustik bezeichnet die Fähigkeit eines Raums Schall zu reflektieren. Hall entsteht in Räumen mit wenig schalldämmenden Materialien, während textile Bodenbeläge, Tapeten, Möbel und Vorhänge den Schall dämmen.

Alarmanlage
Alarmanlagen dienen dem Schutz vor Einbruch und Diebstahl. Es gibt unterschiedliche Systeme, die je nach Bauart auf Bewegung, Erschütterung, Geräusche oder Temperaturveränderungen reagieren. Sie geben Licht- und Tonsignale von sich und können eine direkte Verbindung zur Polizei oder zu einer Wachfirma haben. Informationen und Empfehlungen können bei der Polizei eingeholt werden. Den Einbau sollte durch Fachfirmen erfolgen, die die Anlagen dann auch regelmäßig warten.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird erteilt, wenn die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten nachgewiesen worden ist. Zuständig für die Erteilung ist das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.

Aluminium
Aluminium ist ein verwendbares Leichtmetall. Es korrodiert wenig und bildet eine schützende Oxidschicht. Durch Eloxierung  oder Beschichtungen kann man das silberweiße Metall färben und zugleich vor Korrosion schützen. Es wird häufig eingesetzt als Außen- und Innenwandverkleidung, Dachdeckung, Rahmenmaterial für Türen und Fenster und Rolladen

Am Bau Beteiligte
Unter den am Bau Beteiligten versteht man: Bauherr / Bauherrin, Architekt / Architektin (Entwurfsverfasser), Unternehmer (siehe Gewerke), Bausachverständige, Bauleiter und sonstige  (z. Bsp. Bezirksschornsteinfeger).

Anbauten
Um ein vorhandenes Gebäudes zu erweitern, kann man "anbauen". Es sind dies z. Bsp. Wintergärten, Garagen oder Schwimmbäder. Im Vorfeld sollte man mit der Baubehörde klären welche Anbauten einer Genehmigung bedürfen und welche ggf. ohne besondere Genehmigung erfolgen können.

Annuität / Annuitätendarlehen
Die Annuität  (lat. Annus = Jahr) ist die Gesamtsumme der für ein Darlehen / Hypothek in einem Jahr zu leistenden Tilgungsraten und Zinsen. Dabei verringert sich in jedem Jahr der prozentuale Anteil der Zinsen (umgekehrt steigt der Anteil der Tilgungszahlungen), weil sich die Schuld, für die Zinsen zu zahlen sind, stetig verringert.

Ansicht
Mit Ansicht bezeichnet man die Darstellung von Fassaden auf Bauplänen.

Anstriche
Anstriche sind schützende und / oder dekorative Behandlungen von Oberflächen. Qualität und Haltbarkeit hängt vom Anstrichmaterial und von der Sorgfalt bei der Vorbereitung des Untergrundes ab. In der Regel ist der Auftrag eines Grundanstrichs / einer Grundierung erforderlich und es sollte noch ein Voranstrich vor dem Endanstrich erfolgen.

Arbeitgeberdarlehen
Viele Unternehmen vergeben als soziale Zusatzleistung an ihre Mitarbeiter Arbeitgeberdarlehen. Sie sind zumeist zinsgünstiger als die marktüblichen. Jedoch muß der Arbeitgeber einen Teil diese Vorteils als Steuer an den Staat abgeben und die Darlehenshöhe ist i.d.R. nur gering.

Architekt
Architekten sind im wesentlichen für die gestalterischen und künstlerischen Planungen eines Bauwerks verantwortlich. Für die technischen Fachplanungen (Gebäudetechnik, Tragwerksplanung , etc) sollten nicht dem Architekten überlassen werden sondern den hierfür ausgebildeten Fachingenieure übergeben werden. Oft ist es ratsam für die Bauleitung nicht den planenden Architekten sondern einen dritten Fachingenieur einzusetzen. Sie zeichnen die Baupläne, stellen den Bauantrag, erstellen die Werkpläne, unterstützen bei den Verhandlungen mit den Baufirmen und –Handwerkern.

Architektenhonorar
Die Leistungen, die ein Architekt / eine Architektin erbringt, werden gemäß der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure", HOAI abgegolten. Das Honorar wird im Architektenvertrag, einem Werkvertrag, festgelegt.

Architektenleistungen
Die Leistungen des Architekten sollten in einem Architektenvertrag festgelegt werden. Gem. HOAI gliedern sich die Leistungen in mehre Leistungsphasen::

- Grundlagenermittlung,
- Vorentwurf,
- Entwurf
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung

Armaturen
Armaturen bezeichnet alle Einrichtungen zur Bedienung der Gas- und Wasserversorgung im Haus, vor allem Wasserhähne, Duschkopf und -schlauch sowie Absperr- und Drosselventile (z.B.Durchflußbegrenzer. Neben einfachen Kaltwasserzuläufen gibt es mehr oder weniger komplexe Batterien, die kaltes oder heißes Wasser zuführen bzw. eine Mischung von Kalt- und Warmwasser erlauben.

Auflassung
Mit Auflassung bezeichnet man die Einigung eines Verkäufers mit einem Käufer, daß das Grundstück im Grundbuch auf den Namen des Käufers umgeschrieben wird. Diese Einigung ist notariell festzuschreiben. Vollzogen ist der Kauf erst, wenn der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen ist. Solange dies nicht geschehen ist, kann man mit einer notariellen Auflassungsvormerkung im Grundbuch verhindern, daß dort für den Käufer nachteilige Verfügungen eingetragen werden und daß ein anderer Interessent das Grundstück kauft.

Aufmaß
Nach Beendigung der handwerklichen Arbeiten werden die geleisteten Arbeiten nach Leistungen getrennt aufgemessen und entsprechend den Festlegungen im jeweiligen Werkvertrag in Geldwerten berechnet. Nicht erforderlich ist ein Aufmaß, wenn vorher ein Festpreis- und/oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

Ausbau
Mit Ausbau bezeichnet man die Leistungen im Innenbereich eines Gebäudes. Der Ausbau umfaßt neben den Installationsarbeiten  auch die Fenster- und Türeinbau, Verputzen und Malerarbeiten.

Ausbauhaus
Um Kosten zu sparen , aber auch um individuelle Gestaltungswünsche zu erfüllen, können Häuser in verschiedenen Ausbaustufen gekauft und dann in Eigenleistung ausgebaut werden.

Ausblühungen
Ausblühungen bezeichnen Salzkrustenbildungen auf Feuchtigkeitsflecken an Wänden und Böden. Oft verschwinden sie von selbst, wenn die chemischen Verbindung von Mauerwerk und Mörtel abgeschlossen sind. Falls sie immer wieder auftreten, ist eine Sanierung des Mauerwerks erforderlich.

Ausdehnungsgefäß
Das Ausdehnungsgefäß ist ein Druckausgleichsbehälter der Zentralheizung.

Ausfachung
Ausfachung bezeichnet das Mauerwerk zwischen Stützen oder Fachwerk. Ausgefacht werden kann Ziegelsteine, Gipskartonplatten oder Lehm-Strohverbindungen. Aufgrund ihres rein füllenden Charakters können Ausfachungen keine tragende Funktion übernehmen.

Aushub
Die beim Ausbaggern einer Baugrube oder von Rohrleitungen anfallenden Erd-, Sand- oder Steinmassen. In der Regel verbleibt die Muttererde und ein Teil des tieferen Aushubs zum Wiederverfüllen an der Baustelle. 

Ausschreibung
Bezeichnet die Einholung von Angeboten durch vom Architekten und den fachingenieuren erstelle Leistungsverzeichnisse. Mit dieser Ausschreibung wendet sich der Bauherr direkt an bestimmte Handwerker und Bauunternehmen. Auf Basis dieser Grundlage erstellen die Firmen und Handwerker ihr Angebot.

Außenanlagen
Als Außenanlagen bezeichnet man alle Massnahmen außerhalb des Hauses, z.B. Gärten, Zufahrtswege, Zäune, Terrassen, Zuleitungen und Hausanschlüsse für die Wasser- und Energieversorgung, Kanalisation sowie Außentreppen.

Außenbereich
Als Außenbereich wird nach BauGB (Baugesetzbuch) der Teil eines Gemeindegebietes bezeichnet, der weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb bebauter Ortsteile liegt. Nach § 35 des Baugesetzbuches darf dort nur in besonderen Fällen gebaut werden (z.B. das Wohnhaus eines Landwirts oder Försters).

Außendämmung
Dämmung der Außenwände ist ein wesentlicher Beitrag zur Wärmedämmung des Gebäudes: Min. 20 % der Heizkosten können auf diese Weise eingespart werden. Geeignet als Dämmaterial sind Mineralfasern, Dämmplatten und bei Kern- oder Schüttdämmung Perlite. Außendämmung ist bautechnisch besser als eine Innendämmung, da die Dampfdiffusion möglichst weit nach außen geführt wird um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Außerdem schützt die Außendämmung das Bauwerk vor thermisch bedingten Spannungen. Eine Förderung von Außendämmungsmaßnahmen ist nach dem CO2-Minderungsprogramm möglich.

Außenputz
Außenputz - sollte mindestens 2 cm dick sein - wird in der Regel mehrschichtig (Spritzbewurf, Unter-, Oberputz) aufgetragen. Die oberste Schicht kann mit Kellen oder Spritzen gestaltet werden. Rauher Putz verschmutzt schneller als glatter.

Außentür
Außentüren dienen dem Witterungs- und Einbruchsschutz. Entsprechend massive Baumaterialien sind für das Türblatt und die Türzarge zu verwenden. Ästhetische Aspekte kommen insbesondere bei der Haustür noch hinzu.

Außenwand
Außenwände werden als tragende oder auch (wenn auch selten) nichttragende Wand ein-, zwei- oder mehrschalig erstellt. Bei zweischaligen Konstruktionen spricht man bei der äußeren Schale auch von einer Vorsatzschale, zwischen diese und der inneren Schale wird i.d.R. eine Kerndämmung eingelegt. Helle Außenwände reflektieren Sonnenstrahlen stärker als dunkle, eine Außendämmung verhindert größere Temperaturschwankungen und trägt wesentlich zur Reduzierung der Heizenergie bei. Insbesondere die Außenwände, die auf der Wetterseite liegen, müssen gegen die Witterung geschützt werden. Dabei sollte die Diffusionsfähigkeit der Wand nicht beeinträchtigt werden.

Aussparungen
Um bei Neubauten nicht nachträglich Öffnungen und Kanäle für Leitungen in Wände und Decken stemmen zu müssen, sollten Aussparungen bereits in der Werkplanung berücksichtigt werden.

Ausstattung
Unter Ausstattung versteht man die Gesamtheit der im Innern eines Hauses installierten Haustechnik (z.B. Kachelofen, Doppelspülbecken) sowie das Möbelinventa.

Autostellplatz
Die Bauordnungen schreiben vor, daß bei jedem Neubau, pro Wohn- oder Büroeinheit eine Mindestanzahl von Kfz-Stellflächen mit zu bauen sind.

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Beim Bohren von Dübel- löchern diese vor dem Einbringen des Dübels ausblasen (den Bohr- staub entfernen). 

Die Staubreste wirken wie kleine Kügelchen und können die Ankerkraft der Dübel erheblich reduzieren.