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A
Abbinden
Übergang von feuchten, plastischen
Beton oder Mörtel in den erstarrten Zustand. Betonteile binden in der
Regel nach 24 Stunden ab.. Die Tragfähigkeit ist jedoch erst nach etwa
4 Wochen erreicht. Abbinden bezeichnet aber auch das vorbereiten von
Holzkonstruktionen (z. B. eines Dachstuhls) durch Zuschneiden und
Kennzeichnen der einzelnen Holzteile, ehe sie auf der Baustelle
eingebaut werden.
Abbruch
Der Abbruch von Gebäuden bedarf der Genehmigung.
Abdichtung
Die Abdichtung dient dem Schutz des Gebäudes vor Wasser und
Feuchtigkeit. Sie bedeckt oder umschließt gefährdete Bauteile: (z.B.
Kelleraußenwände). Horizontal erfolgt die Abdichtung durch
Horizontalsperren. Flachdächer werden gegen Regen und Schneewasser
durch bituminöse Dachbahnen oder Kunststofffolien geschützt.
Abflußrohre
Abwässer eines Gebäudes werden durch Abflußrohre entsorgt (Anbindung
an Klärgrube, Sickergruben oder Anschluß an den Abwasserkanal). Die
Rohre bestehen aus Steinzeug oder Kunststoff. Regenwasser wird durch
Fallrohre aus Aluminium-, Zink-, Kupfer oder verzinktes Eisenblech bzw.
durch Kunststoffrohre vom Dach abgeführt.
Abnahme
Bei genehmigungspflichtigen Anlagen sieht die Bauordnung
Bauzustandsbesichtigungen vor. Häufigkeit und Umfang dieser
Besichtigungen sind der Bauaufsicht überlassen. Die Abnahme ist auch für
den Bauherrn gegenüber dem/den Unternehmern gegenüber erforderlich.
Bei der Abnahme werden Baumängel protokolliert (und anschließend
ergeht an den Unternehmer die Aufforderung, sie innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen). Üblich ist eine Rohbauabnahme und
die Schlußabnahme. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung.
Abstandsfläche
Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze
oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe
richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des
Baugebietes. Sie dienen dem Brandschutz, der Lüftung und Beleuchtung
durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen. Garagen
und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine
Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche
hinein ragen. Die Regelungen zu den Abstandsflächen können in den
einzelnen Bundesländern geringfügig variieren.
Abstände
Abstände sind im Baurecht Grenzabstände (also die Abstände zu
Grenzen) und die Abstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen, die über
Abstandsflächen definiert werden.
Abstellplatz
Unter Abstellplatz versteht man in der Regel eine Fläche auf dem
Baugrundstück oder innerhalb
von Gebäuden zum Abstellen von Fahrzeugen
Abstellraum
In jeder Wohnung ein Abstellraum von min. 1 m²
vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, so muß in den
Bauvorlagen eine Mindestfläche ausgewiesen sein, auf der eine Abstellmöglichkeit
geschaffen werden kann.
Abwasser
Unter Abwasser wird das Regenwasser von Dach und Grundstück sowie das
verschmutzte Brauchwasser aus Feuchträumen verstanden. Es wird durch
den Anschluß an die öffentliche Kanalisation entsorgt Regenwasser läßt sich auch für die Gartenbewässerung
sammeln. Sinnvoll ist auch, es versickern zu lassen, um die Kanalisation
zu entlasten. In bezug auf das Regenwasser unterscheidet man in das
"Mischsystem" (hier wird das Regenwasser mit dem übrigen
Abwasser zusammen in die Kanalisation geleitet) und dem
"Trennsystem" (hier fließt das Regenwasser in einen eigenen
Kanal oder wird durch einen Sickergrube ins Erdreich geleitet).
Agio
Agio sind die Geldbeschaffungskosten, die dem (Bauspar)Darlehen
aufgeschlagen werden. Das Agio oder Aufgeld kann i.d.R. steuerlich
abgesetzt werden.
Akustik
Akustik bezeichnet die Fähigkeit eines Raums Schall zu reflektieren.
Hall entsteht in Räumen mit wenig schalldämmenden Materialien, während
textile Bodenbeläge, Tapeten, Möbel und Vorhänge den Schall dämmen.
Alarmanlage
Alarmanlagen dienen dem Schutz vor Einbruch und Diebstahl. Es gibt
unterschiedliche Systeme, die je nach Bauart auf Bewegung, Erschütterung,
Geräusche oder Temperaturveränderungen reagieren. Sie geben Licht- und
Tonsignale von sich und können eine direkte Verbindung zur Polizei oder
zu einer Wachfirma haben. Informationen und Empfehlungen können bei der
Polizei eingeholt werden. Den Einbau sollte durch Fachfirmen erfolgen,
die die Anlagen dann auch regelmäßig warten.
Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird erteilt, wenn die
Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten nachgewiesen worden ist.
Zuständig für die Erteilung ist das Deutsche Institut für Bautechnik
in Berlin.
Aluminium
Aluminium ist ein verwendbares Leichtmetall. Es korrodiert wenig und
bildet eine schützende Oxidschicht. Durch Eloxierung
oder Beschichtungen kann man das silberweiße Metall färben und
zugleich vor Korrosion schützen. Es wird häufig eingesetzt als Außen-
und Innenwandverkleidung, Dachdeckung, Rahmenmaterial für Türen und
Fenster und Rolladen
Am
Bau Beteiligte
Unter den am Bau Beteiligten versteht man: Bauherr / Bauherrin,
Architekt / Architektin (Entwurfsverfasser), Unternehmer (siehe
Gewerke), Bausachverständige, Bauleiter und sonstige (z. Bsp. Bezirksschornsteinfeger).
Anbauten
Um ein vorhandenes Gebäudes zu erweitern, kann man "anbauen".
Es sind dies z. Bsp. Wintergärten, Garagen oder Schwimmbäder. Im
Vorfeld sollte man mit der Baubehörde klären welche Anbauten einer
Genehmigung bedürfen und welche ggf. ohne besondere Genehmigung
erfolgen können.
Annuität
/ Annuitätendarlehen
Die Annuität (lat. Annus =
Jahr) ist die Gesamtsumme der für ein Darlehen / Hypothek in einem Jahr
zu leistenden Tilgungsraten und Zinsen. Dabei verringert sich in jedem
Jahr der prozentuale Anteil der Zinsen (umgekehrt steigt der Anteil der
Tilgungszahlungen), weil sich die Schuld, für die Zinsen zu zahlen
sind, stetig verringert.
Ansicht
Mit Ansicht bezeichnet man die Darstellung von Fassaden auf Bauplänen.
Anstriche
Anstriche sind schützende und / oder dekorative Behandlungen von Oberflächen.
Qualität und Haltbarkeit hängt vom Anstrichmaterial und von der
Sorgfalt bei der Vorbereitung des Untergrundes ab. In der Regel ist der
Auftrag eines Grundanstrichs / einer Grundierung erforderlich und es
sollte noch ein Voranstrich vor dem Endanstrich erfolgen.
Arbeitgeberdarlehen
Viele Unternehmen vergeben als soziale Zusatzleistung an ihre
Mitarbeiter Arbeitgeberdarlehen. Sie sind zumeist zinsgünstiger als die
marktüblichen. Jedoch muß der Arbeitgeber einen Teil diese Vorteils
als Steuer an den Staat abgeben und die Darlehenshöhe ist i.d.R. nur
gering.
Architekt
Architekten sind im wesentlichen für die gestalterischen und künstlerischen
Planungen eines Bauwerks verantwortlich. Für die technischen
Fachplanungen (Gebäudetechnik, Tragwerksplanung , etc) sollten nicht
dem Architekten überlassen werden sondern den hierfür ausgebildeten
Fachingenieure übergeben werden. Oft ist es ratsam für die Bauleitung
nicht den planenden Architekten sondern einen dritten Fachingenieur
einzusetzen. Sie zeichnen die Baupläne, stellen den Bauantrag,
erstellen die Werkpläne, unterstützen bei den Verhandlungen mit den
Baufirmen und –Handwerkern.
Architektenhonorar
Die Leistungen, die ein Architekt / eine Architektin erbringt, werden
gemäß der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure",
HOAI abgegolten. Das Honorar wird im Architektenvertrag, einem
Werkvertrag, festgelegt.
Architektenleistungen
Die Leistungen des Architekten sollten in einem Architektenvertrag
festgelegt werden. Gem. HOAI gliedern sich die Leistungen in mehre
Leistungsphasen::
-
Grundlagenermittlung,
- Vorentwurf,
- Entwurf
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung
Armaturen
Armaturen bezeichnet alle Einrichtungen zur Bedienung der Gas- und
Wasserversorgung im Haus, vor allem Wasserhähne, Duschkopf und
-schlauch sowie Absperr- und Drosselventile (z.B.Durchflußbegrenzer.
Neben einfachen Kaltwasserzuläufen gibt es mehr oder weniger komplexe
Batterien, die kaltes oder heißes Wasser zuführen bzw. eine Mischung
von Kalt- und Warmwasser erlauben.
Auflassung
Mit Auflassung bezeichnet man die Einigung eines Verkäufers mit einem Käufer,
daß das Grundstück im Grundbuch auf den Namen des Käufers
umgeschrieben wird. Diese Einigung ist notariell festzuschreiben.
Vollzogen ist der Kauf erst, wenn der neue Besitzer im Grundbuch
eingetragen ist. Solange dies nicht geschehen ist, kann man mit einer
notariellen Auflassungsvormerkung im Grundbuch verhindern, daß dort für
den Käufer nachteilige Verfügungen eingetragen werden und daß ein
anderer Interessent das Grundstück kauft.
Aufmaß
Nach Beendigung der handwerklichen Arbeiten werden die geleisteten
Arbeiten nach Leistungen getrennt aufgemessen und entsprechend den
Festlegungen im jeweiligen Werkvertrag in Geldwerten berechnet. Nicht
erforderlich ist ein Aufmaß, wenn vorher ein Festpreis- und/oder ein
Pauschalpreis vereinbart wurde.
Ausbau
Mit Ausbau bezeichnet man die Leistungen im Innenbereich eines Gebäudes.
Der Ausbau umfaßt neben den Installationsarbeiten
auch die Fenster- und Türeinbau, Verputzen und Malerarbeiten.
Ausbauhaus
Um Kosten zu sparen , aber auch um individuelle Gestaltungswünsche zu
erfüllen, können Häuser in verschiedenen Ausbaustufen gekauft und
dann in Eigenleistung ausgebaut werden.
Ausblühungen
Ausblühungen bezeichnen Salzkrustenbildungen auf Feuchtigkeitsflecken
an Wänden und Böden. Oft verschwinden sie von selbst, wenn die
chemischen Verbindung von Mauerwerk und Mörtel abgeschlossen sind.
Falls sie immer wieder auftreten, ist eine Sanierung des Mauerwerks
erforderlich.
Ausdehnungsgefäß
Das Ausdehnungsgefäß ist ein Druckausgleichsbehälter der
Zentralheizung.
Ausfachung
Ausfachung bezeichnet das Mauerwerk zwischen Stützen oder Fachwerk.
Ausgefacht werden kann Ziegelsteine, Gipskartonplatten oder
Lehm-Strohverbindungen. Aufgrund ihres rein füllenden Charakters können
Ausfachungen keine tragende Funktion übernehmen.
Aushub
Die beim Ausbaggern einer Baugrube oder von Rohrleitungen anfallenden
Erd-, Sand- oder Steinmassen. In der Regel verbleibt die Muttererde und
ein Teil des tieferen Aushubs zum Wiederverfüllen an der
Baustelle.
Ausschreibung
Bezeichnet die Einholung von Angeboten durch vom Architekten und den
fachingenieuren erstelle Leistungsverzeichnisse. Mit dieser
Ausschreibung wendet sich der Bauherr direkt an bestimmte Handwerker und
Bauunternehmen. Auf Basis dieser Grundlage erstellen die Firmen und
Handwerker ihr Angebot.
Außenanlagen
Als Außenanlagen bezeichnet man alle Massnahmen außerhalb des Hauses,
z.B. Gärten, Zufahrtswege, Zäune, Terrassen, Zuleitungen und
Hausanschlüsse für die Wasser- und Energieversorgung, Kanalisation
sowie Außentreppen.
Außenbereich
Als Außenbereich wird nach BauGB (Baugesetzbuch) der Teil eines
Gemeindegebietes bezeichnet, der weder im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans noch innerhalb bebauter Ortsteile liegt. Nach § 35 des
Baugesetzbuches darf dort nur in besonderen Fällen gebaut werden (z.B.
das Wohnhaus eines Landwirts oder Försters).
Außendämmung
Dämmung der Außenwände ist ein wesentlicher Beitrag zur Wärmedämmung
des Gebäudes: Min. 20 % der Heizkosten können auf diese Weise
eingespart werden. Geeignet als Dämmaterial sind Mineralfasern, Dämmplatten
und bei Kern- oder Schüttdämmung Perlite. Außendämmung ist
bautechnisch besser als eine Innendämmung, da die Dampfdiffusion möglichst
weit nach außen geführt wird um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Außerdem
schützt die Außendämmung das Bauwerk vor thermisch bedingten
Spannungen. Eine Förderung von Außendämmungsmaßnahmen ist nach dem
CO2-Minderungsprogramm möglich.
Außenputz
Außenputz - sollte mindestens 2 cm dick sein - wird in der Regel
mehrschichtig (Spritzbewurf, Unter-, Oberputz) aufgetragen. Die oberste
Schicht kann mit Kellen oder Spritzen gestaltet werden. Rauher Putz
verschmutzt schneller als glatter.
Außentür
Außentüren dienen dem Witterungs- und Einbruchsschutz. Entsprechend
massive Baumaterialien sind für das Türblatt und die Türzarge zu
verwenden. Ästhetische Aspekte kommen insbesondere bei der Haustür
noch hinzu.
Außenwand
Außenwände werden als tragende oder auch (wenn auch selten)
nichttragende Wand ein-, zwei- oder mehrschalig erstellt. Bei
zweischaligen Konstruktionen spricht man bei der äußeren Schale auch
von einer Vorsatzschale, zwischen diese und der inneren Schale wird
i.d.R. eine Kerndämmung eingelegt. Helle Außenwände reflektieren
Sonnenstrahlen stärker als dunkle, eine Außendämmung verhindert größere
Temperaturschwankungen und trägt wesentlich zur Reduzierung der
Heizenergie bei. Insbesondere die Außenwände, die auf der Wetterseite
liegen, müssen gegen die Witterung geschützt werden. Dabei sollte die
Diffusionsfähigkeit der Wand nicht beeinträchtigt werden.
Aussparungen
Um bei Neubauten nicht nachträglich Öffnungen und Kanäle für
Leitungen in Wände und Decken stemmen zu müssen, sollten Aussparungen
bereits in der Werkplanung berücksichtigt werden.
Ausstattung
Unter Ausstattung versteht man die Gesamtheit der im Innern eines Hauses
installierten Haustechnik (z.B. Kachelofen, Doppelspülbecken) sowie das
Möbelinventa.
Autostellplatz
Die Bauordnungen schreiben vor, daß bei jedem Neubau, pro Wohn- oder Büroeinheit
eine Mindestanzahl von Kfz-Stellflächen mit zu bauen sind.
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